Entwurmung
Ab der 2. Lebenswoche
vierzehntägige Behandlung mit geeigneten
Präparaten.
Ab der 12. Lebenswoche
prophylaktische vierteljährliche Behandlung mit geeigneten
Präparaten.
Dieses Behandlungsschema
kann nur auf gesunde Tiere angewandt werden.
Bei Durchfall oder anderen gastrointestinalen Erkrankungen wird
gegebenenfalls eine Kotuntersuchen und danach eine entsprechende
Anpassung des Schemas empfohlen.
Bitte beachten Sie, dass Parasiten wie z.B. Giardien und Kokzidien
durch die gängigen Wurmmittel nicht behandelbar sind. Nach
entsprechendem Nachweis im Labor muss daher gezielt behandelt
werden.
Schutzimpfungen für Hunde
8. Lebenswoche Staupe,
Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose und Zwingerhusten.
12. Lebenswoche Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose,
Zwingerhusten und Tollwut
16. Lebenswoche Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose,
Zwingerhusten und Tollwut
Auszüge aus den Reisebestimmungen für Hunde.
Es wird empfohlen, sich
frühzeitig mit den Bestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes
vertraut zu machen, damit alle notwendigen Vorbereitungen
rechtzeitig veranlasst werden können.
Um innerhalb der EU verreisen zu können, benötigt Ihr Tier auf
jeden Fall: -eine gültige Tollwutschutzimpfung (der Schutz wird
erst dreißig Tage nach der Impfung als gültig angesehen, die Dauer
des Impfschutzes variiert je nach Hersteller zwischen 12 - 36
Monaten, eine Impfung ist frühestens im Alter von zwölf Wochen
möglich) -eine Kennzeichnung durch einen Mikrochip - einen
Heimtierpass nach EU-Norm.
In diesem Pass muss die aktuelle Tollwutimpfung sowie die
Kennzeichnung Ihres Tieres durch einen Tierarzt eingetragen
sein.