Tierarztpraxis
Dr. med. vet.

Angelika Schäuffelen
Information zu Hunden
http://tierarztpraxis-schäuffelen.de/Hunde.html

© 2012 Tierarztpraxis Ulm
Dr. med. vet.

Angelika Schäuffelen

Entwurmung

Ab der 2. Lebenswoche vierzehntägige Behandlung mit geeigneten Präparaten.
Ab der 12. Lebenswoche prophylaktische vierteljährliche Behandlung mit geeigneten Präparaten.

Dieses Behandlungsschema kann nur auf gesunde Tiere angewandt werden.
Bei Durchfall oder anderen gastrointestinalen Erkrankungen wird gegebenenfalls eine Kotuntersuchen und danach eine entsprechende Anpassung des Schemas empfohlen.
Bitte beachten Sie, dass Parasiten wie z.B. Giardien und Kokzidien durch die gängigen Wurmmittel nicht behandelbar sind. Nach entsprechendem Nachweis im Labor muss daher gezielt behandelt werden.


Schutzimpfungen für Hunde

8. Lebenswoche Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose und Zwingerhusten.
12. Lebenswoche Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Zwingerhusten und Tollwut
16. Lebenswoche Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Zwingerhusten und Tollwut

 

Auszüge aus den Reisebestimmungen für Hunde.

Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit den Bestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes vertraut zu machen, damit alle notwendigen Vorbereitungen rechtzeitig veranlasst werden können.
Um innerhalb der EU verreisen zu können, benötigt Ihr Tier auf jeden Fall: -eine gültige Tollwutschutzimpfung (der Schutz wird erst dreißig Tage nach der Impfung als gültig angesehen, die Dauer des Impfschutzes variiert je nach Hersteller zwischen 12 - 36 Monaten, eine Impfung ist frühestens im Alter von zwölf Wochen möglich) -eine Kennzeichnung durch einen Mikrochip - einen Heimtierpass nach EU-Norm.
In diesem Pass muss die aktuelle Tollwutimpfung sowie die Kennzeichnung Ihres Tieres durch einen Tierarzt eingetragen sein.