Tierarztpraxis
Dr. med. vet.

Angelika Schäuffelen
Information zu Katzen
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© 2012 Tierarztpraxis Ulm
Dr. med. vet.

Angelika Schäuffelen

Entwurmung

Ab der 2. Lebenswoche vierzehntägige Behandlung mit geeigneten Präparaten.
Ab der 12. Lebenswoche prophylaktische vierteljährliche Behandlung mit geeigneten Präparaten.

Dieses Behandlungsschema kann nur auf gesunde Tiere angewandt werden. Bei Durchfall oder anderen gastrointestinalen Erkrankungen wird gegebenenfalls eine Kotuntersuchen und danach eine entsprechende Anpassung des Schemas empfohlen. Je nachdem, ob es sich bei der Katze um eine reine Wohnungskatze oder einen Freigänger handelt, kann eine Anpassung des Behandlungsschemas notwendig sein.

Bitte beachten Sie, dass Parasiten wie z.B. Giardien und Kokzidien durch die gängigen Wurmmittel nicht behandelbar sind. Nach entsprechendem Nachweis im Labor muss daher gezielt behandelt werden.

Schutzimpfungen für Wohnungskatzen

8. Lebenswoche Katzenschnupfen und Katzenseuche
12. Lebenswoche Katzenschnupfen, Katzenseuche und Tollwut (Tollwut nur nach Bedarf bei Ausstellunsbesuch oder Auslandsaufenthalt usw.)
16. Lebenswoche Katzenschnupfen, Katzenseuche und Tollwut (Tollwut nur nach Bedarf bei Ausstellunsbesuch oder Auslandsaufenthalt usw.) Danach jährliche Auffrischung der Katzenschnupfen- und Katzenseucheimpfung, Tollwut je nach Hersteller alle zwölf bis 36 Monate.

Schutzimpfungen für Freigänger

8. Lebenswoche Katzenschnupfen und Katzenseuche.
12. Lebenswoche Katzenschnupfen, Katzenseuche und Tollwut und Leukose.
16. Lebenswoche Katzenschnupfen, Katzenseuche und Tollwut und Leukose Danach jährliche Auffrischung der Katzenschnupfen- und Katzenseuche- und Leukoseimpfung, Tollwut je nach Hersteller alle zwölf bis 36 Monate.

Auszüge aus den Reisebestimmungen für Katzen.

Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit den Bestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes vertraut zu machen, damit alle notwendigen Vorbereitungen rechtzeitig veranlasst werden können. Um innerhalb der EU verreisen zu können, benötigt Ihr Tier auf jeden Fall: -eine gültige Tollwutschutzimpfung (der Schutz wird erst dreißig Tage nach der Impfung als gültig angesehen, die Dauer des Impfschutzes variiert je nach Hersteller zwischen 12 - 36 Monaten, eine Impfung ist frühestens im Alter von zwölf Wochen möglich) -eine Kennzeichnung durch einen Mikrochip - einen Heimtierpass nach EU-Norm.

In diesem Pass muss die aktuelle Tollwutimpfung sowie die Kennzeichnung Ihres Tieres durch einen Tierarzt eingetragen sein.