Entwurmung
Ab der 2. Lebenswoche
vierzehntägige Behandlung mit geeigneten Präparaten.
Ab der 12. Lebenswoche prophylaktische vierteljährliche Behandlung
mit geeigneten Präparaten.
Dieses Behandlungsschema kann nur auf gesunde Tiere angewandt werden. Bei Durchfall oder anderen gastrointestinalen Erkrankungen wird gegebenenfalls eine Kotuntersuchen und danach eine entsprechende Anpassung des Schemas empfohlen. Je nachdem, ob es sich bei der Katze um eine reine Wohnungskatze oder einen Freigänger handelt, kann eine Anpassung des Behandlungsschemas notwendig sein.
Bitte beachten Sie, dass Parasiten wie z.B. Giardien und Kokzidien durch die gängigen Wurmmittel nicht behandelbar sind. Nach entsprechendem Nachweis im Labor muss daher gezielt behandelt werden.
Schutzimpfungen für Wohnungskatzen
8. Lebenswoche
Katzenschnupfen und Katzenseuche
12. Lebenswoche Katzenschnupfen, Katzenseuche und Tollwut (Tollwut
nur nach Bedarf bei Ausstellunsbesuch oder Auslandsaufenthalt
usw.)
16. Lebenswoche Katzenschnupfen, Katzenseuche und Tollwut (Tollwut
nur nach Bedarf bei Ausstellunsbesuch oder Auslandsaufenthalt usw.)
Danach jährliche Auffrischung der Katzenschnupfen- und
Katzenseucheimpfung, Tollwut je nach Hersteller alle zwölf bis 36
Monate.
Schutzimpfungen für Freigänger
8. Lebenswoche
Katzenschnupfen und Katzenseuche.
12. Lebenswoche Katzenschnupfen, Katzenseuche und Tollwut und
Leukose.
16. Lebenswoche Katzenschnupfen, Katzenseuche und Tollwut und
Leukose Danach jährliche Auffrischung der Katzenschnupfen- und
Katzenseuche- und Leukoseimpfung, Tollwut je nach Hersteller alle
zwölf bis 36 Monate.
Auszüge aus den Reisebestimmungen für Katzen.
Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit den Bestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes vertraut zu machen, damit alle notwendigen Vorbereitungen rechtzeitig veranlasst werden können. Um innerhalb der EU verreisen zu können, benötigt Ihr Tier auf jeden Fall: -eine gültige Tollwutschutzimpfung (der Schutz wird erst dreißig Tage nach der Impfung als gültig angesehen, die Dauer des Impfschutzes variiert je nach Hersteller zwischen 12 - 36 Monaten, eine Impfung ist frühestens im Alter von zwölf Wochen möglich) -eine Kennzeichnung durch einen Mikrochip - einen Heimtierpass nach EU-Norm.
In diesem Pass muss die aktuelle Tollwutimpfung sowie die Kennzeichnung Ihres Tieres durch einen Tierarzt eingetragen sein.